Eigentlich basiert der OptionsVerkauf einer Immobilie auf dem Prinzip eines herkömmlichen Pfandleihhauses.


Und würde das Pfandleihhaus beim Betreten eine Eintrittsgebühr verlangen, welche beim Wiederauslösen des Pfandgegenstandes in voller Höhe angerechnet wird, ja dann wär’s das eigentlich, das Prinzip – sieht man einmal von den Formalitäten und davon, dass man seine Immobilie nicht so einfach unter den Arm klemmen kann, ab.

 

 

Aber nun genauer:

 

Sie werden Mitglied einer dem deutschen Genossenschaftsrecht unterliegenden Wohnungsbaugenossenschaft. Nach einer satzungsgemäßen Wartezeit haben Sie dann die Möglichkeit, Ihre Immobilie dieser,„Ihrer“ Genossenschaft zum Kauf anzubieten.

 

Ob Sie nun Ihre Immobilie

 

  • vor Fremdzugriff schützen wollen oder
  • Sie mehr Liquidität benötigen oder
  • Sie eine bestehende Finanzierung ablösen möchten

 

Bestimmen Sie den „Verkaufspreis“, je nach Verwendungszweck und/oder individuellem Wunsch, selbst. Dieser Betrag darf sich zwischen dem aktuellen Verkehrswert und dem „symbolischen einen Euro“ bewegen.

 

Der Verkaufserlös steht Ihnen selbstverständlich in vollem Umfang zur freien Verfügung.

 

Der Clou jedoch ist, Sie wohnen weiterhin in „Ihrer“ Immobilie!
Und damit Sie jederzeit „Ihre“ Immobilie wieder zurückkaufen können, wird dieses Vorkaufsrecht notariell bestätigt und unwiderruflich im Grundbuch eingetragen. Damit ist der Rückkauf abgesichert!


Bis zum Zeitpunkt des Rückkaufs zahlen Sie lediglich einen Mietzins an Ihre Genossenschaft. Dieser Mietzins errechnet sich aus dem Verkaufspreis und bleibt auch über die gesamte Laufzeit von maximal 25 Jahren gleich.

 

Damit erhalten Sie genau den Freiraum, welchen Sie für Ihr Vorhaben benötigen.