Die Finanzdetektive liefern Fakten.

 

Der Beitritt zur Genossenschaft

Durch den Erwerb eines jederzeit veräußerbaren Genossenschaftsanteils sind Sie berechtigt, dieser
- also ihrer Genossenschaft - den Ankauf Ihrer Immobilie anzubieten.


Die Höhe des Genossenschaftsanteils entspricht ca. 10% des Betrages Ihrer geplanten Verkaufssumme. Selbstverständlich wird Ihnen dieser Betrag beim Rückkauf in voller Höhe angerechnet.

 

Die einmaligen Kosten

Da sämtliche Genossenschaftseinlagen zweckgebunden verwendet werden müssen, sind auch keine Provisionszahlungen daraus an Vertriebspartner der Genossenschaft möglich.

 

Diese Vertriebspartner sind im Regelfall selbständige Organisationen und erhalten ihre Provision aus der zu entrichtenden Bearbeitungsgebühr. Diese beträgt 1,6% und ist vergleichbar mit der Bankbearbeitungsgebühr bei einer Kreditaufnahme.

 

 

Die laufenden Ausgaben

Miethöhe – der ganz große Vorteil!
Der Mietzins beträgt aktuell 4,5% zzgl. 1,1% (Ansparbetrag); jeweils jährlich und ausgehend von dem Preis, den die Genossenschaft für "Ihr" Objekt ausgegeben hat.

 

Damit haben Sie eine Kostensicherheit von 5,6 % p.a. und das für einen Zeitraum von maximal 25 Jahren!

 

Der Rückkauf innerhalb von 25 Jahren

Egal, wann Sie nun Ihre Option zum Rückkauf der Immobilie nutzen - Sie bezahlen lediglich den Preis, den Sie beim Verkauf von der Genossenschaft erhalten haben.
Idealerweise verwenden Sie hierzu auch das Geld Ihres bei Eintritt einbezahlten Genossenschaftsanteils sowie die Summe aus Ihrem Ansparbetrag.

Eine genaue Zahlenübersicht finden Sie auch auf www.Optionskauf.de/Vergleich 

 

Und das Beste:
Es gibt keine Vorfälligkeitsentschädigung oder ähnliches; Sie beachten lediglich eine dreimonatige Kündigungsfrist. Das ist alles!