
Der Beitritt zur Genossenschaft
Durch den Erwerb eines jederzeit veräußerbaren
Genossenschaftsanteils sind Sie berechtigt, dieser
- also ihrer Genossenschaft - den Ankauf Ihrer Immobilie anzubieten.
Die Höhe des Genossenschaftsanteils entspricht ca. 10% des Betrages Ihrer geplanten
Verkaufssumme. Selbstverständlich wird Ihnen dieser Betrag beim Rückkauf in voller Höhe
angerechnet.
Die einmaligen Kosten
Da sämtliche Genossenschaftseinlagen zweckgebunden verwendet werden
müssen, sind auch keine Provisionszahlungen daraus an Vertriebspartner der
Genossenschaft möglich.
Diese Vertriebspartner sind im Regelfall selbständige Organisationen
und erhalten ihre Provision aus der zu entrichtenden Bearbeitungsgebühr. Diese beträgt
1,6% und ist vergleichbar mit der Bankbearbeitungsgebühr bei einer Kreditaufnahme.
Die laufenden Ausgaben
Miethöhe – der ganz große Vorteil!
Der Mietzins beträgt aktuell 4,5% zzgl. 1,1% (Ansparbetrag); jeweils jährlich und ausgehend von
dem Preis, den die Genossenschaft für "Ihr" Objekt ausgegeben hat.
Damit haben Sie eine Kostensicherheit von 5,6 % p.a. und das für einen
Zeitraum von maximal 25 Jahren!
Der Rückkauf innerhalb von 25 Jahren
Egal, wann Sie nun Ihre Option zum Rückkauf der Immobilie nutzen -
Sie bezahlen lediglich den Preis, den Sie beim Verkauf von der Genossenschaft erhalten
haben.
Idealerweise verwenden Sie hierzu auch das Geld Ihres bei Eintritt einbezahlten
Genossenschaftsanteils sowie die Summe aus Ihrem Ansparbetrag.
Eine genaue Zahlenübersicht finden Sie auch auf
www.Optionskauf.de/Vergleich
Und das Beste:
Es gibt keine Vorfälligkeitsentschädigung oder ähnliches; Sie beachten lediglich eine
dreimonatige Kündigungsfrist. Das ist alles!
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